Versicherte der BKK advita können in vielen Bundesländern an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen.
Was beinhaltet die Hausarztzentrierte Versorgung?
Sie verpflichten sich für die Dauer eines Jahres, im Krankheitsfall immer zuerst den von ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen – ausgenommen sind natürlich akute Notfälle. Fachärzte und Krankenhäuser dürfen nur auf Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden, mit Ausnahme von Frauenärzten und Augenärzten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Hausarzt den Überblick über die gesamte medizinische Versorgung seiner Patienten erhält und die einzelnen Behandlungsmaßnahmen besser und wirtschaftlicher aufeinander abgestimmt werden können.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Team Versorgungsmanagement gerne zur Verfügung.